Wem gehören die Inhalte in einem Social Network?
Ich schreibe aus aktuellem Grund, denn schon wieder wurde ein Social Network auf eBay verkauft; Roodle.
Nachfolgend ein paar Zahlen dazu:
- Entwicklungskosten: ca. EUR 10.000. —
- 1650 User
- knapp 100‘000 gespeicherte Bilder
- 2860 erstellte Alben
Kurz und bündig: Alles drum und dran wurde für gerade mal 4‘110 Euro verkauft, was ein absoluter Spotpreis ist. Der Käufer hat somit 100‘000 Bilder für gerade mal 4‘110 Euro ersteigert. Das macht 0.04 Euro pro Bild.
Die Problematik ist, dass diese (zum Teil sicherlich privaten Bilder) nun den Inhaber gewechselt haben und die User jetzt auf den ‘Goodwill’ des neuen Besitzers angewiesen sind.
Aus meiner Sicht darf so etwas nicht passieren, denn die Bilder sollten immer dem User gehören. Alles andere ist nicht akzeptabel.
Wir haben uns deshalb entschlossen, eine Organisationsform zu erschaffen, bei welcher das Wissen (also der Inhalt) dem User gehört. Dies ist möglich, indem wir Technologien und Inhalte organisatorisch trennen und die Inhalte in einem Verein verwalten. Mitglieder können diesem Verein beitreten und so über den Inhalt (welcher von der Community erarbeitet wurde) mitbestimmen. Das ist aus meiner heutigen Sicht ein faires Angebot wie mit Webinhalten umgegangen werden kann.
In diesem Kontext habe ich einen Interessanten Link gefunden:
Social Networks: Wem gehören deine Freunde?
und das Original in Englisch:
Do You Own Your Social Networking Friends? Or Does Your Employer?
Der ganze deutsche Artikel:
Gehören deine Freunde auf Social Network-Plattformen wie Facebook oder LinkedIn dir – oder deinem Arbeitgeber? Dieser Frage musste sich kürzlich ein britisches Gericht widmen. Der Personaldienstleister Hays verklagte einen früheren Mitarbeiter auf Herausgabe seines LinkedIn-Profils, nachdem der Mann gekündigt und ein eigenes Unternehmen gegründet hatte.
So schnell verliert man seine Freunde: Der Unternehmer muss sein LinkedIn-Profil aufgeben und wurde zusätzlich dazu verurteilt, seinem früheren Arbeitgeber konkrete Informationen über Geschäftsbeziehungen zu Personen in seiner LinkedIn-Kontaktliste, die während seiner Beschäftigung bei Hays aufgebaut wurden, zu übermitteln.
Das Unternehmen hatte dem früheren Angestellten vorgeworfen, sein LinkedIn-Netzwerk genutzt zu haben, um Klienten für sein eigenes Konkurrenzunternehmen abzuwerben – noch bevor er bei Hays gekündigt hatte. Verteidigt hatte sich der Gründer damit, das Hays seine Mitarbeiter aufgefordert habe, LinkedIn zu benutzen. Einmal auf dem Portal, seien die vormals dem Unternehmen gehörenden Kontakte gemeinfrei und könnten daher auch von ihm genutzt werden.
Das Gericht schloss sich dieser Auffassung allerdings nicht an und forderte den Mann auf, alle seine Dokumente – inklusive eMails und Rechnungen – die auf eine Benutzung seiner LinkedIn-Kontakte hinwiesen, sowie die von diesen angenommenen Aufträge gegenüber Hays offenzulegen. Außerdem muss er seinen Account aufgeben.
Die Entscheidung ist eine der ersten in Großbritannien, welche die Problematik geschäftlich genutzter Social Network-Accounts verdeutlichen. Denn einerseits fordern Unternehmen ihre Mitarbeiter auf, ihre privaten Accounts aktiv für ihre Geschäftsbeziehungen zu nutzen. Andererseits verlangen sie aber, dass die so geschlossenen Kontakte nach Ende der Beschäftigung allein beim Arbeitgeber verbleiben.
Dabei sind die Kontakte in Social Networks meist ein buntes Gemisch aus privaten Bekanntschaften und Geschäftspartnern – und vielfach ist eine klare Trennung gar nicht möglich. Allerdings ist es sowieso mehr als fraglich, wie man von einem Exklusivrecht auf Kontakte zwischen Menschen ausgehen kann. In vielen Berufen sind Umfang und Qualität der Rolodex sogar ein Bewertungskriterium für Bewerber – und niemand würde von einem Staubsaugervertreter verlangen, beim Wechsel des Arbeitgebers plötzlich alle seine Kunden zu vergessen. (Simon Columbus)
(via Techdirt, thx!)
Netter Beitrag. Ich schaue nun weiter hier im Blog.
Schoenen Blog hast du hier. Schon mal das etwas abgeaendertes Design…
Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster hat ein Buch öffentlich ins Internet gestellt zum Thema Internetrecht. Das Werk umfasst stolze 522 Seiten.
Link zu Internetrecht Stand 02/2010
Übersicht aus dem Inhaltsverzeichniss:
– Erstes Kapitel: Information und Recht – die Kernbegriffe
– Zweites Kapitel: Rechtsprobleme beim Erwerb von Domains
– Drittes Kapitel: Das Urheberrecht
– Viertes Kapitel: Online-Marketing: Werberechtliche Fragen
– Fünftes Kapitel: Der Vertragsschluss mit Kunden
– Sechstes Kapitel: Datenschutzrecht
– Siebtes Kapitel: Haftung von Online-Diensten
– Achtes Kapitel: Die internationalen Aspekte des Internetrechts
– Neuntes Kapitel: Internetstrafrecht
– MUSTERVERTRÄGE
Na dann, viel Spass beim Seiten wälzen…
Mit einer anstehenden Änderung für die Datenübermittlung an externe Websites will Facebook wieder einmal seinen Handlungsspielraum erweitern. Und zerstört damit Vertrauen.
Die grössten Vertrauensbrüche von Facebook werden in dem Artikel geschildert.
Es ist unglaublich, dass solche Social Networks inkl. Nutzerdaten verkauft werden können und dies gesetzlich nicht geregelt/verboten wird.
Aber auch ohne Verkauf der Plattform nutzen Social Networks leider Ihre Machtstellung um Userdaten und Bilder zu verwenden und sogar zu verkaufen. Ein Beispiel aktuell ist Facebook. Jeder Inhaber eines Facebook-Kontos gibt seine Rechte an Bild und Text ab! Diese Daten darf Facebook weiter verkaufen (und tut dies auch). Facebook hebelt mit ihren AGB die Schweizer Datenschutzbestimmungen aus und nimmt sich so diese Rechte.
Wichtigste Regel im Internet wäre meiner meiner Meinung nach:
–> “Jeder Nutzer behält zu jeder Zeit das Recht am eigenen Bild und Text. Persönliche Daten dürfen nie ohne Rückfrage an Dritte weitergegeben werden.”
Kassensturz hat hierzu einen Bericht ausgestrahlt:
http://www.pc-supporterin.ch/facebook-verkauft-und-verwendet-ihre-daten/